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Erstattungsfähige Pflegehilfsmittel von Abena
Erstattungsfähige Pflegehilfsmittel von Abena
Wir von inko-versand haben mit ABENA langjährig Erfahrung im Bereich der persönlichen Pflege. Um Ihre tägliche Versorgung sicherzustellen, bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Pflegebox mit ABENA qualitativ hochwertige und für Sie kostenfreie Pflegehilfsmittel an.
Die endgültige Entscheidung über den Umfang der Kostenübernahme wird von Ihrer Pflegekasse getroffen.
Sollte eine Kostenübernahme nicht oder nur teilweise genehmigt werden, wird Sie ABENA direkt kontaktieren und weitere Möglichkeiten mit Ihnen besprechen.
Bitte verwenden Sie für Ihre Bestellung das von uns zur Verfügung gestellte PDF-Dokument. Es entspricht den gesetzlichen Vorgaben zur Versorung der Versicherten mit bestimmen Pflegehilfsmitteln, gem. §78 Absatz 1 SGB XI in Verbindung mit §40 SGB XI und §127 SGB V.
Im PDF-Dokument können Sie die gewünschten Produkte auswählen. Eine genaue Beschreibung, wie und was Sie ausfüllen müssen, ist auf der 2. und 4. Seite des Dokuments erklärt. Das ausgefüllte und unterschriebene PDF-Dokument schicken Sie uns bitte per Post zu und wir bzw. ABENA werden uns um den Rest kümmern.
Schützt vor Keimen und Infektionen und bietet einfache Handhabung durch elastische Ohrschlaufen.
Desinfektion zum Schutz der Hände vor Bakterien, Fungiziden und Viren.
Flüssigkeitsabweisender Schutz aus bequemem Material.
Ideal als gebrauchsfertige Schnelldesinfektion mit Sprühkopf für Oberflächen und Geräte zum Schutz vor Keimen und Viren.
Vielseitig einsetzbar als saugstarker Einwegschutz für den zu Pflegenden vor Nässe und Verschmutzungen.
Hochwertige Handschuhe, für jeden Pflegebedarf geeignet, zum Schutz vor Nässe und Infektionen.
Unsere wiederverwendbare Bettschutzauflage kann bis zu 300 mal bei 95°C gewaschen werden und bietet einen hervorragenden Komfort. Durch eine hohe Saugstärke schützt sie Ihr Bett zuverlässig vor Nässe (85x90cm).*
Es gibt in Deutschland ungefähr 2,7 Mio. Menschen, die ein erhöhtes Maß an Pflege und Unterstützung im Alltag benötigen. Davon werden fast 2 Mio. zu Hause von Angehörigen und Pflegediensten betreut. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören und Ihnen ein Pflegegrad, früher Pflegestufe, anerkannt wurde, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,00 € pro Monat. Dieses Recht ist im SGB (Sozialgesetzbuch) XI §40 Absatz 2 und §78 Absatz 1 beschrieben.